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Was muss im Impressum der Website meines Betriebs stehen?

Sie erfahren, welche Angaben nach § 5 DDG ins Impressum gehören, welche nur manche Betriebe brauchen und wie Sie in zehn Minuten prüfen, ob Ihr Impressum auf der Website richtig eingebunden ist.

Maximilian ZellerWebdesign aus Erding

Ins Impressum gehören der Name und die Anschrift Ihres Betriebs, eine E-Mail-Adresse und eine zweite Möglichkeit zur schnellen Kontaktaufnahme. Dazu kommen je nach Betrieb Angaben wie Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Registereintrag, Aufsichtsbehörde oder Kammer. Die Grundlage ist § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG). Das Impressum muss von jeder Seite Ihrer Website mit einem Klick erreichbar sein.

Wer ein Impressum braucht

§ 5 DDG gilt für Anbieter von „geschäftsmäßigen, in der Regel gegen Entgelt angebotenen digitalen Diensten“. Eine Website, auf der ein Betrieb sich und seine Leistungen vorstellt, fällt in der Praxis darunter. Das gilt für den Friseursalon, die Schreinerei, die Arztpraxis und den Imbiss. Ob Sie online etwas verkaufen, spielt dafür keine Rolle.

Auch Inhaber, die allein arbeiten, brauchen ein Impressum. Dasselbe gilt für Betriebe, die als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer ausweisen. Wer unsicher ist, ob die eigene Seite darunter fällt, sollte lieber ein Impressum anlegen. Es schadet nicht, und es kostet nur wenige Minuten.

Die Angaben, die fast jeder braucht

Der Gesetzestext nennt für alle Anbieter zwei Dinge, die immer dazugehören.

  • Name und Anschrift, unter der Sie niedergelassen sind. Das ist die Adresse, an der Ihr Betrieb tatsächlich sitzt. Ein Postfach allein passt dazu nicht, denn das Gesetz verlangt die Anschrift, unter der Sie niedergelassen sind.
  • Angaben, die „eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und eine unmittelbare Kommunikation“ ermöglichen, einschließlich der E-Mail-Adresse.

Beim Namen schreiben Sie Ihren vollständigen Vor- und Nachnamen aus, wenn Sie als Einzelperson auftreten. Bei einer GmbH kommen die Rechtsform und der Vertretungsberechtigte hinzu, also die Geschäftsführung. Hat die Gesellschaft Angaben zum Stammkapital gemacht, muss auch dieses genannt werden.

Für die Kontaktmöglichkeit empfehle ich, neben der E-Mail-Adresse eine Telefonnummer anzugeben. Die E-Mail-Adresse sollte ein Postfach sein, das Sie tatsächlich lesen. Eine Adresse, die nie jemand öffnet, erfüllt den Zweck der Vorschrift nicht.

Angaben, die nur manche Betriebe brauchen

Der Rest der Liste hängt davon ab, wie Ihr Betrieb aufgestellt ist. Gehen Sie die Punkte der Reihe nach durch und prüfen Sie, ob sie auf Sie zutreffen.

  • Handelsregister: Ist Ihr Betrieb im Handelsregister oder in einem ähnlichen Register eingetragen, gehören das Register und die Registernummer ins Impressum. Ohne Eintrag entfällt der Punkt.
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Sie wird genannt, wenn Sie eine besitzen. Die Steuernummer, die Sie vom Finanzamt auf Ihren Bescheiden finden, ist eine andere Nummer. Der Gesetzestext verlangt sie nicht. Auch die Wirtschafts-Identifikationsnummer ist im Gesetz genannt: Wer eine hat, gibt sie an.
  • Aufsichtsbehörde: Bietet Ihr Betrieb eine Tätigkeit an, die eine behördliche Zulassung braucht, muss die zuständige Aufsichtsbehörde angegeben werden.
  • Kammer und Berufsregeln: Üben Sie einen reglementierten Beruf aus, nennt das Gesetz die Kammer, der Sie angehören, die gesetzliche Berufsbezeichnung samt dem Staat, in dem sie verliehen wurde, und die berufsrechtlichen Regelungen mit dem Hinweis, wo man sie nachlesen kann.

Welche dieser Punkte für ein Gewerk, eine Praxis oder eine Gaststätte gelten, hängt vom Einzelfall ab. Die zuständige Kammer oder der Berufsverband kann Ihnen sagen, was in Ihrem Fall dazugehört.

Drei Betriebe, drei Impressen

Ein Beispiel macht es greifbar. Ein Friseursalon in einer Kleinstadt, den eine Inhaberin allein führt, nennt ihren Namen, die Adresse des Salons, eine E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer. Hat sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, kommt die dazu. Hat sie keine, lässt sie die Zeile weg.

Eine Schreinerei, die als GmbH geführt wird und im Handelsregister steht, schreibt zusätzlich die Rechtsform, die Geschäftsführung, das Registergericht und die Registernummer hinein. Ob darüber hinaus eine Kammer oder Aufsichtsbehörde genannt werden muss, klärt sie mit ihrer Handwerkskammer.

Eine Arztpraxis übt einen reglementierten Beruf aus. Hier verlangt das Gesetz Angaben zur Kammer, zur Berufsbezeichnung und zu den Berufsregeln. Weil diese Angaben je nach Fach und Bundesland verschieden ausfallen, lohnt sich der Blick in die Hinweise der eigenen Kammer.

Wo das Impressum stehen muss

Das Gesetz verlangt, dass die Angaben „leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar“ sind und „ständig verfügbar“ gehalten werden. Für Ihre Seite bedeutet das ganz praktisch: Ein Link mit dem Namen „Impressum“ steht auf jeder Unterseite an derselben Stelle, meistens ganz unten im Seitenfuß. Er darf nicht hinter einem Menü versteckt sein, das man erst suchen muss.

Prüfen Sie das mit dem Handy. Öffnen Sie Ihre Startseite, gehen Sie ans Ende der Seite und suchen Sie den Link. Finden Sie ihn dort mit einem Blick, ist das ein gutes Zeichen. Tippen Sie ihn an und kontrollieren Sie, ob die Seite sich öffnet und der Text lesbar ist. Wiederholen Sie das auf einer Unterseite.

Der Link gehört in den Seitenfuß, damit man das Impressum nicht lange suchen muss. Der Gesetzestext verlangt genau diese leichte Auffindbarkeit. Ein Impressum, das erst nach mehreren Klicks oder nur über eine Suchfunktion erreichbar ist, erfüllt sie nicht. Auch ein Bild, das den Text nur als Grafik zeigt, ist ungünstig, weil man es am Handy schlecht lesen kann.

Typische Fehler, die Sie selbst prüfen können

Ein Impressum ist schnell geschrieben und wird danach oft vergessen. Genau dort entstehen die meisten Fehler. Nehmen Sie sich einmal im Jahr zehn Minuten Zeit und lesen Sie es gegen.

  • Die Anschrift stimmt nicht mehr, weil der Betrieb umgezogen ist.
  • Die E-Mail-Adresse gibt es nicht mehr, oder niemand liest das Postfach.
  • Das Impressum wurde aus einer Vorlage übernommen, und es stehen Angaben darin, die auf Ihren Betrieb nicht passen, zum Beispiel ein Registereintrag, den es gar nicht gibt.
  • Der Link heißt „Info“ oder „Kontakt“ und führt auf eine Seite, auf der das Impressum nur weit unten steht.
  • Nach einem Umzug der Website oder einer Neugestaltung fehlt der Link auf einzelnen Seiten.

Generatoren im Netz helfen bei einem ersten Entwurf. Lesen Sie das Ergebnis trotzdem Zeile für Zeile durch und streichen Sie, was nicht zu Ihnen passt. Verantwortlich für den Text sind am Ende Sie.

Was das Impressum nicht ersetzt

Das Impressum beantwortet die Frage, wer hinter der Seite steht. Die Datenschutzerklärung ist eine eigene Pflicht mit anderer Rechtsgrundlage und ein eigenes Thema. Beide Texte verlinken Sie üblicherweise nebeneinander im Seitenfuß, aber sie lassen sich nicht zu einem einzigen Text zusammenwerfen, ohne dass einer von beiden unübersichtlich wird.

Auch Pflichtangaben, die sich aus anderen Gesetzen ergeben, bleiben bestehen. Das sagt § 5 Absatz 2 DDG ausdrücklich: Weitergehende Informationspflichten nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt. Wer zum Beispiel einen Onlineshop betreibt, hat zusätzliche Pflichten, die hier nicht Thema sind.

Wenn Sie das nicht allein machen möchten

Ich baue Websites für kleine Betriebe von Hand, ohne Baukasten und ohne WordPress. Wenn Ihre Seite schon älter ist und Sie nicht sicher sind, ob das Impressum überall erreichbar ist, schaue ich mir das gern mit Ihnen an. Das gilt auch, wenn Sie Ihre alte Seite umziehen lassen möchten und dabei den Überblick behalten wollen. Die Rechtsfragen selbst kläre ich nicht für Sie, dafür sind Anwälte, Kammern und Verbände zuständig.

Das können Sie jetzt tun

  1. Öffnen Sie Ihre Website am Handy und suchen Sie den Link „Impressum“ auf der Startseite und auf einer Unterseite.
  2. Kontrollieren Sie Name, Anschrift und E-Mail-Adresse auf Aktualität.
  3. Ergänzen Sie eine Telefonnummer, damit eine zweite Kontaktmöglichkeit besteht.
  4. Prüfen Sie, ob Sie im Handelsregister stehen oder eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer haben, und tragen Sie beides nur ein, wenn es zutrifft.
  5. Fragen Sie bei Ihrer Kammer oder Ihrem Verband nach, ob für Ihr Gewerbe weitere Angaben nötig sind.

Das ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Zweifeln wenden Sie sich an eine Anwältin, einen Anwalt, Ihre Kammer oder Ihren Verband. Wenn Sie bei Ihrer Website Hilfe brauchen, erreichen Sie mich über den Kontakt auf meiner Seite. Ich baue Websites zum Festpreis ab 299 €, in der Regel in zwei Werktagen online.

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